Transplantationsregister Bundestag verabschiedet Gesetzentwurf
Das Bundeskabinett hat den Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung eines Transplantationsregisters beschlossen. Das Gesetz bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrates und soll noch in diesem Jahr in Kraft treten. Das Register soll die Versorgung der Patienten verbessern und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung garantieren.
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Dazu Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe: „Mehr als 10.000 Menschen warten in Deutschland auf ein Spenderorgan. Doch die Zahl der gespendeten Organe reicht bei Weitem nicht aus, allen Betroffenen zu helfen. Gemeinsam müssen wir alles dafür tun, das verlorengegangene Vertrauen in die Organtransplantation wieder zu stärken, damit mehr Menschen ihre persönliche Entscheidung treffen und einen Organspendeausweis ausfüllen.“
Dafür sei es wichtig, dass alle Beteiligten die geltenden Regeln strikt einhielten und das Transplantationswesen in Deutschland anhand neuester wissenschaftlicher Erkenntnisse fortwährend weiterentwickelt würde.
„Mit dem Transplantationsregister schaffen wir daher eine verlässliche Datengrundlage, die alle bundesweit erhobenen Daten von der Organentnahme bis hin zur Nachbetreuung nach einer Transplantation bündelt. Damit sorgen wir dafür, dass die Transplantationsmedizin weiter verbessert werden kann und erhöhen die Patientensicherheit in Deutschland“, so Gröhe abschließend.
Mit dem Transplantationsregister sollen erstmals Daten von verstorbenen Organspendern, Organempfängern und Lebendspendern bundesweit zentral zusammengefasst und miteinander verknüpft werden. Dabei haben das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und der strenge Schutz der sensiblen Patientendaten oberste Priorität, so das Bundesgesundheitsministerium.
Die Daten der Organempfänger und der lebenden Organspender sollen nur mit ihrer ausdrücklichen Einwilligung an das Transplantationsregister übermittelt werden. Das Transplantationsregister werde zudem unter der Aufsicht der Bundesbeauftragten für den Datenschutz (BfDI) stehen.
Das Register soll langfristig unter anderem dazu beitragen, die Wartelistenkriterien sowie die Verteilung der Spenderorgane weiterzuentwickeln. Dazu soll es fundierte Informationen darüber liefern, zu welchem Organempfänger ein Spenderorgan am ehesten passt.
Die Verknüpfung der Daten soll zudem Hinweise darauf geben, wie Transplantationszentren ihre Qualität weiter verbessern können. Außerdem soll es durch das Register möglich werdn, die Datennutzung zu wissenschaftlichen Forschungszwecken im Bereich der Transplantationsmedizin zu beantragen.
Der Gesetzentwurf legt fest, dass die Selbstverwaltungspartner (GKV-Spitzenverband, Deutsche Krankenhausgesellschaft und Bundesärztekammer) geeignete Stellen mit der Errichtung und dem Betrieb einer Transplantationsregisterstelle sowie einer unabhängigen Vertrauensstelle für die Pseudonymisierung personenbezogener Daten vertraglich beauftragen.
Die Übermittlung der transplantationsmedizinischen Daten an das Transplantationsregister soll auf der Grundlage eines bundesweit einheitlichen Datensatzes erfolgen. Dieser Datensatz soll parallel zum Gesetzgebungsverfahren erarbeitet werden, um eine möglichst zügige Aufnahme der Arbeiten des Transplantationsregisters sicherzustellen.
Im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit hat das Robert Koch-Institut (RKI) dafür bereits eine Arbeitsgruppe eingerichtet, in der Experten aller maßgeblichen Institutionen vertreten sind.
Bei der Transplantationsregisterstelle wird ein Fachbeirat eingerichtet, der sowohl die Registerstelle als auch die Vertrauensstelle fachlich beraten und unterstützen soll.
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