Elektronisches Wertpapiergesetz Bundesregierung will Wertpapiere auf die Blockchain bringen
Schon im August hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf zur Einführung eines elektronischen Wertpapierhandels (eWpG) vorgelegt. Der Gesetzentwurf lässt auch Blockchain-Techniken zur Abwicklung des Wertpapierhandels zu. Nun liegt zum Gesetzentwurf auch eine Stellungnahme des Branchenverbands Bitkom vor.
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Bisher ist es so, dass der Erwerb und Verkauf eines Wertpapiers mithilfe einer Papierurkunde dokumentiert wurde. Die Urkunde dient damit auch dem Schutz potenzieller Käufer. Um nun die Verkehrsfähigkeit von elektronischen Wertpapieren und deren rechtssicheren Erwerb ebenso zu gewährleisten, bedarf es eines geeigneten Ersatzes der Papierurkunde, zum Beispiel durch Eintragung in ein Register auf Basis der Blockchain-Technologie, begründet die Bundesregierung ihren Gesetzesentwurf.
Dazu heißt es vonseiten der Bundesregierung: „Durch den vorliegenden Regelungsvorschlag wird zudem aufsichtsrechtliche Klarheit geschaffen: Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht wird die Erbringung der Emission und das Führen dezentraler Register als neue Finanzdienstleistungen nach dem eWpG, dem Kreditwesengesetz (KWG) und der Zentralverwahrer-Verordnung überwachen. Der Entwurf unterscheidet zwischen der Führung eines zentralen elektronischen Wertpapierregisters durch einen Zentralverwahrer sowie der Führung von unter anderem durch Distributed-Ledger-Technologien ermöglichten Registern zur Begebung elektronischer Schuldverschreibungen.“
Die Anpassung des Rechtsrahmens, so die Bundesregierung, an neue Technologien, insbesondere die Blockchain-Technologie, soll der Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland und der Erhöhung der Transparenz, Marktintegrität und des Anlegerschutzes dienen.
Der Digitalverband Bitkom hat den Gesetzentwurf nun kommentiert. Wenig überraschend begrüßt der Verband den Entwurf zur Einführung elektronischer Papiere „als wichtigen Schritt zur Digitalisierung in Deutschland und zur Umsetzung der Blockchain-Strategie der Bundesregierung“. Kritisiert aber die seiner Meinung nach noch zu hohen Hürden für neue Marktteilnehmer und Startups.
Patrick Hansen, Bereichsleiter Blockchain beim Digitalverband Bitkom erklärte dazu weiter: „Der vorgelegte Gesetzesentwurf gibt der Digitalisierung der Finanzbranche einen kräftigen Schub und schafft dringend benötigte Rechtssicherheit für Verbraucher und Unternehmen. Zugleich ist er technologisch fortschrittlich und ermöglich mit Kryptowertpapierregistern auch elektronische Wertpapiere auf Basis der Blockchain-Technologie.“
Ebenfalls nicht überraschend, ist dem Branchenverband jedoch der regulatorische Rahmen zu eng gefasst: „Bei den im Gesetzentwurf aktuell vorgesehenen sehr hohen Anforderungen für diejenigen, die Kryptowertpapierregister führen wollen, muss allerdings noch nachgebessert werden. Zudem sollte es wie beim Kryptoverwahrgeschäft eine Übergangsregelung mit vorübergehender Erlaubniserteilung geben. Andernfalls besteht die Gefahr, dass vor allem junge Anbieter aus dem Markt gedrängt werden und darunter Innovation und Wettbewerb leiden“, heißt es dazu.
Die Bundesregierung setze zudem mit dem Gesetzentwurf zur Einführung elektronischer Wertpapiere nach einem Jahr ein zentrales Versprechen aus der Blockchain-Strategie um. Ziel sei es, Unternehmensfinanzierungen auch durch rein elektronische Wertpapiere zu ermöglichen. Derzeit verlange das deutsche Recht noch zwingend eine physische Urkunde. In einem ersten Schritt solle nun die elektronische Begebung von Schuldverschreibungen ermöglicht werden. Der Bitkom fordert daher, dass auch Aktien und Investmentfonds zeitnah folgen und „dematerialisiert“ werden.
Der Bitkom zeigt sich zudem davon überzeugt, dass dadurch, dass im Gesetzentwurf „nicht-körperliche“ beziehungsweise digitale Werte als Sache definiert werden, ein „wichtiger Meilenstein im deutschen Zivilrecht“ gesetzt werde. Zudem unterstützt der Verband das Ziel der Technologieneutralität im Gesetzentwurf. Neben zentralen Registern sollen auch dezentrale – auf Distributed-Ledger-Technologie (DLT) basierende – Register für elektronische Wertpapiere ermöglicht werden.
Der Verband kritisiert aber, dass die erst kürzlich gesetzlich eingeführten Kryptoverwahrer nicht befugt sein sollen, Kryptowertpapiere zu verwahren. „Diese Einschränkung ist für die junge Kryptoverwahrbranche ein harter Schlag“, so Hansen.
„Kryptoverwahrern sollte es ermöglicht werden, auch Kryptowertpapiere zu verwahren – wenn nötig unter entsprechenden Auflagen.“ Insgesamt brauche es nun eine klarere Abgrenzung der Rollen von Kryptoverwahrern, Kryptowertpapierregisterführern, Depotbanken und Zentralverwahreren, da an einzelnen Stellen sonst Rechtsunsicherheit drohe.
Zudem werde nach Ansicht des Bitkom die Potenziale der Blockchain-Technologie in dem vorliegenden Gesetzentwurf noch nicht vollständig ausgeschöpft. Für eine komplett dezentrale Abbildung der Wertpapiere über öffentliche Blockchains (Public Permissionless Blockchains) bestehe eine Reihe ungelöster Fragen und Hürden. Außerdem sei der dezentrale Handel dieser Kryptowertpapiere – aufgrund europäischer Regulierung – noch gar nicht möglich. Hier solle die Bundesregierung nach Ansicht des Bitkom im Rahmen ihrer laufenden EU-Ratspräsidentschaft aktiv werden.
Den vollständigen Gesetzentwurf der Bundesregierung finden hier und das komplette Bitkom-Positionspapier hier.
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