OZG-Umsetzung Bundesländer veröffentlichen gemeinsames Positionspapier

Von Manfred Klein

Neun deutsche Bundesländer drängen bei der Bundesregierung auf eine Weiterentwicklung des Onlinezugangsgesetzes (OZG). In einem gemeinsamen Positionspapier von Bayern, Baden-Württemberg, Brandenburg, Bremen, Berlin, Hessen, Rheinland-Pfalz, Sachsen und Thüringen an den Bund schreiben die Länder für das weitere Vorgehen bei der Verwaltungsdigitalisierung fünf Punkte fest, die dabei für sie essenziell sind.

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Länder wollen „Nachjustierung“ bei der OZG-Umsetzung
Länder wollen „Nachjustierung“ bei der OZG-Umsetzung
(© stock.adobe.com)

Die Länder fordern in dem Positionspapier eine qualitative Weiterentwicklung des OZG sowie eine effizientere und transparentere Steuerung und Finanzierung. Zudem müssten die sogenannten EfA-Leistungen („Einer-für-Alle“) wettbewerbskonform weiterentwickelt, das Gesetz in die Fläche und zu den Kommunen gebracht und der OZG-Rechtsrahmen zeitnah föderal weiterentwickelt werden.

Bayerns Digitalministerin Judith Gerlach erklärte, die fünf Punkte des Positionspapiers eine essenziell für die Weiterentwicklung des Onlinezugangsgesetzes
Bayerns Digitalministerin Judith Gerlach erklärte, die fünf Punkte des Positionspapiers eine essenziell für die Weiterentwicklung des Onlinezugangsgesetzes
(© Jörg Koch/StMD)

Bayerns Digitalministerin Judith Gerlach erklärt dazu: „Die Digitalisierung der Verwaltung ist eine unserer größten Herausforderungen. Das Onlinezugangsgesetz war hier eine erste, wichtige Weichenstellung. Jetzt geht es darum, den nächsten Schritt zu machen. Wir müssen vor allem die Kommunen bei der OZG-Umsetzung mitnehmen. Sie sind das Gesicht der Verwaltung bei den Bürgerinnen und Bürgern. Der Bund ist jetzt gefordert, das OZG passgenau und zielorientiert weiterzuentwickeln.“

Die fünf Punkte des Papiers seien, so Gerlach, essenziell für die Weiterentwicklung des Onlinezugangsgesetzes und daher aus Sicht der beteiligten Länder notwendiger Bestandteil einer konsensual von Bund und Ländern getragenen Agenda für die künftige OZG-Umsetzung.

Der Thüringer CIO, Staatssekretär Dr. Hartmut Schubert erklärte: „Im gemeinsamen Papier regen wir länderübergreifend eine Nachjustierung im OZG-Umsetzungsprozess an. Wir kennen die Schwachstellen, wir müssen dringend darauf reagieren. Das betrifft eine effektivere Zusammenarbeit zwischen Bund und Länder, und die stärkere Berücksichtigung der kommunalen Ebene.“

Man müsse sich ehrlich machen, so Schubert weiter, und man brauche mehr Klarheit darüber, wo die Prioritäten lägen und wie beziehungsweise wann die Länder die EfA-Dienste konkret nachnutzen könnten. Viele Länder würden schon im Jahr 2022 ihre Haushalte für 2023 oder auch 2023/2024 aufstellen und benötigten daher entsprechende Planungsgrundlagen, um beurteilen zu können, welche Kosten für das Betreiben und Nachnutzen von Online-Diensten auf die Länderhaushalte anfallen werden.

Neben der Finanzierung treiben die Unterzeichnerländer wirtschaftliche, juristische und föderale Fragestellungen um. So fordern die Bundesländer in ihrem Positionspapier „Fünf Essentials für ein OZG 2.0“ eine Umsetzung der Dresdener Forderungen. Eine wettbewerbskonforme Weiterentwicklung der EfA-Dienste steht ebenso auf dem Programm wie die Weiterentwicklung der Nachnutzungsdmodelle. Auch soll der Rechtsrahmen zum OZG zeitnah und föderal weiterentwickelt werden.

Staatssekretär Dr. Hartmut Schubert, CIO in Thüringen, begrüßt das gemeinsame Positionspapier zur OZG-Umsetzung
Staatssekretär Dr. Hartmut Schubert, CIO in Thüringen, begrüßt das gemeinsame Positionspapier zur OZG-Umsetzung
(© www.zeh.info)

Schubert weiter: „Ich bin mir sicher, die Länder und der Bund haben gute Ideen, wie wir künftig gemeinsam Voranschreiten können. Ich sehe der gemeinsamen Diskussion in den kommenden Wochen und Monaten deshalb mit Zuversicht entgegen.“

Das vollständige Positionspapier können Sie hier lesen.

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