eGovernment-Gesetz auf der Zielgeraden Bundesinnenministerium sieht Kritik aus dem Wege geräumt

Redakteur: Manfred Klein

Im Bundesinnenministerium (BMI) ist man zuversichtlich, das eGovernment-Gesetz wie geplant noch in dieser Legislaturperiode verabschieden zu können. Dr. Ole Schröder, parlamentarischer Staatssekretär im BMI, erläuterte vor Journalisten in einem Hintergrundgespräch den aktuellen Stand der Entwicklung.

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Wann kommt das eGovernment-Gesetz?
Wann kommt das eGovernment-Gesetz?
(Foto: Gina-Sanders - Fotolia.com)

Danach sieht der Fahrplan für die nächsten Wochen so aus: Die abschließende Beratung in den Ausschüssen des Bundestages soll am 17. April stattfinden; die 2. und 3. Lesung im Plenum des Bundestages am 19. April. Der frühestmögliche Zeitpunkt, an dem der Bundesrat sich wieder mit dem eGovernment-Gesetz befassen könnte, wäre dann der 3. Mai.

Kritik, wie die nur als optional verfügbare End-zu-Ende-Verschlüsselung bei De-Mail, glaubt man überwunden zu haben. Vonseiten des BMI heißt es dazu: „Wollte man eine zusätzliche Ende-zu-Ende-Verschlüsselung bei De-Mail verpflichtend einsetzen, würde man die Einfachheit des De-Mail-Dienstes opfern. Im Regelfall müsste der Nutzer eine zusätzliche Software installieren und wissen, wie man diese bedient. Außerdem müsste der Sender einer Nachricht mit dem Empfänger Schlüsselinformationen austauschen. Insbesondere das Versenden von eMails aus dem Browser – das die meisten Nutzer heute (mit weiter steigender Tendenz) verwenden – würde hierdurch erheblich komplizierter.“

Ein weiteres Problem wäre die Aufbewahrung des privaten Schlüssels. Wenn der private Schlüssel des Nutzers verloren ginge (etwa durch versehentliches Löschen oder einen Hardware-Defekt), hätte dieser danach keinen Zugriff mehr auf die bereits erhaltenen Nachrichten.

Die geschilderten Probleme im Hinblick auf eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung würden sich weiter potenzieren, wenn Nutzer mehrere unterschiedliche Endgeräte zum Abruf ihrer De-Mails benutzen möchten, da in diesem Fall auf allen diesen Endgeräten Software installiert und Schlüssel verwaltet werden müssten.

Auch die durch das eGovernment-Gesetz in den Kommunen möglicherweise verursachten Kosten seien nach Ansicht des berufenen Sachverständigen vom Deutschen Städtetag sehr überschaubar. Grund: „Die die Kommunen betreffenden Verpflichtungen des Gesetzes würden durch die Kommunen meist schon freiwillig umgesetzt“, heißt es dazu aus dem BMI. Auch würden die Kommunen auch die Chancen des Gesetzes sehen.

Und die Vereinbarkeit des Gesetzes mit EU-Recht, sei nach Auskunft des berufenen Sachverständigen ebenfalls gegeben.

Sollte das eGovernment-Gesetz dennoch scheitern, befürchtet man im BMI schwerwiegende Konsequenzen.

„Ohne das Gesetz würden Wirtschaft und Verwaltung die notwendige Planungssicherheit für Ihre Investitionsentscheidungen fehlen, um langfristig Kosten einzusparen. In den Behörden von Bund, Ländern und Kommunen werden jährlich 19 Milliarden Euro in Informations- und Kommunikationstechnik investiert. Diese Investitionen würden weiter in technische Insellösungen fließen. Ohne Lösungen für den Schriftformersatz müssten Anträge und Bescheide weiterhin schriftlich erfolgen. Effizienzpotenziale durch standardisierte, interoperable Systeme und medienbruchfreie Prozesse blieben ungenutzt. Die Erwartungen der Bürger hinsichtlich einer bürgerfreundlichen Verwaltung würden enttäuscht. Chancen zu Bürokratieabbau, Transparenz und Kooperation blieben ungenutzt“, hieß es dazu.

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