eVoting Bundesinnenministerium hält an Wahlgeräten fest

Redakteur: Manfred Klein

Das Bundesministerium des Innern (BMI) hat einer neuen Version von Wahlgeräten eine Bauartzulassung für Bundestags- und Europawahlen erteilt. Es handelte sich um den Typ ESD1, in der Hardware-Version 01.03 und 01.04, sowie den Typ ESD2 in der Hardware-Version 01.02 und 02.00 jeweils mit Software-Version 03.11 der Firma Nedap.

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Gegenüber den bisher für Bundeswahlen zugelassenen Geräten weisen die neuen Versionen laut BMI zahlreiche Verbesserungen auf. So soll die Software bezüglich Zuverlässigkeit, Effizienz und Pflegbarkeit weiter verbessert worden sein. Auch wurde die Versiegelung der Elektronikeinheit durch den Hersteller geändert. Künftig wird der Hersteller dem Eigentümer einen Gerätepass sowie einen Gerätebegleitschein mit einer Abbildung des gerätespezifischen Prüf- und Sicherungssiegels aushändigen. In der Bedienungsanleitung ist zudem künftig vorgeschrieben, dass die Wahlgeräte sowie die Speichermodule nicht nur im Zeitraum zwischen Programmierung und Wahltag, sondern dauerhaft versiegelt oder verplombt und unter Verschluss gelagert werden. Gemeindebehörde und Wahlvorstand müssen die Versiegelungen der Geräte vor Inbetriebnahme auf Beschädigungen überprüfen.

Zusätzlicher Schutz

Obwohl die Physikalisch-Technische Bundesanstalt nach mehreren Untersuchungen der bisher eingesetzten Wahlgeräte keine Hinweise darauf hatte, dass sich die elektromagnetischen Abstrahlungen reproduzierbar mit bestimmten Wahlvorschlägen verknüpfen lassen, wurden zum zusätzlichen Schutz vor der Verletzung des Wahlgeheimnisses künstliche, softwareinitiierte Verrauschungen vorgenommen.

Das BMI beabsichtigt, diese Vorkehrungen als Standard in der Bundeswahlgeräteverordnung vorzuschreiben. Die Verordnung wird derzeit evaluiert und nach einer für Anfang des nächsten Jahres erwarteten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu Wahlgeräten novelliert werden.

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