„Weniger Bürokratie, mehr Effizienz“ klappte nicht Bundesdatenschutzbeauftragter Peter Schaar beerdigt ELENA endgültig

Redakteur: Gerald Viola

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Peter Schaar, hat gestern bestätigt, dass alle beim glücklosen ELENA-Verfahren gespeicherten personenbezogenen Daten gelöscht sind. Derweil basteln Experten bereits an „ELENA 2“.

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Schluss für „weniger Bürokratie und mehr Effizienz“ (Foto: BMWi)
Schluss für „weniger Bürokratie und mehr Effizienz“ (Foto: BMWi)

Offiziell liest sich die Verlautbarung so: „Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Peter Schaar, hat sich nach dem Stopp des ELENA-Verfahrens davon überzeugt, dass sämtliche personenbezogene Daten gelöscht sind, die im Rahmen dieses Verfahrens bei der früheren Zentralen Speicherstelle und der Registratur Fachverfahren gespeichert waren.“

Wie berichtet waren nach dem Inkrafttreten des Gesetzes über die Aufhebung des ELENA-Verfahrensgesetzes Anfang Dezember 2011 bereits wenige Tage später sämtliche Schlüssel für die ELENA-Daten durch den Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit vernichtet worden. Er hatte den den Datenbankhauptschlüssel verwaltet.

Damit galten zwar die ELENA-Daten juristisch bereits als gelöscht – gleichwohl hatten sich alle Beteiligten darauf verständigt, die Daten auch physikalisch zu löschen, auch wenn keine Möglichkeit der Entschlüsselung mehr bestand. Zu diesem Zweck wurden Verfahren entwickelt, die den Sicherheitsstandards für die Löschung staatlicher Geheimnisse entsprechen, um die Daten sowohl bei der Zentralen Speicherstelle als auch bei der Registratur Fachverfahren sicher zu löschen.

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit konnte sich jetzt davon überzeugen, dass die Löschung der ELENA-Daten erfolgreich durchgeführt wurde und diese auch physikalisch nicht mehr vorhanden sind.

ELENA 2 heißt „Optimiertes Meldeverfahren in der sozialen Sicherung“ (oms)

Das ELENA-Verfahren war nach mehrjährigen Projektverzögerungen schließlich im vergangenen Jahr an den Kosten und der überraschenden Erkenntnis gescheitert, dass die elektronische Signatur sich in Deutschland nicht weit verbreitet habe.

Daraufhin beschloss das Bundeskabinett im Zusammenhang mit der Einstellung von ELENA, dass die dort gewonnenen Erfahrungen in eine Prüfung der Optimierung und Vereinfachung der Meldeverfahren einfließen sollen.

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