BA schickt Mahnbescheid trotz Zahlungseingang Bundesagentur für Arbeit: Neue Software verschickt unberechtigte Mahnungen
„Die vorhergehende Systeme waren veraltet“, sagt die Bundesagentur für Arbeit (BA), die ihrer Buchhaltung im Frühjahr neue Software bescherte. Und jetzt schlägt der Fehlerteufel zu: „Leider kommt es zur Zeit in erhöhtem Maße zu Mahnschreiben, die auch in unbegründeten Fällen versandt werden.“
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Denn das System kann nicht mehr korrekt zuordnen, welcher Arbeitslosengeldempfänger zu Unrecht kassierte Leistungen zurückgezahlt hat und wer nicht.
„Durch die neue Software müssen die Kunden bei Rückzahlungen von Forderungen an die Jobcenter oder Arbeitsagenturen nun einen anderen Verwendungszweck angeben, was trotz schriftlicher Hinweise zu Fehlern führt. Die Zahlungen können ohne den im Vorfeld bekanntgegebenen Verwendungszweck nicht sofort elektronisch richtig zugeordnet und gebucht werden.“
Die Bundesagentur für Arbeit (BA) verarbeitet monatlich mehr als 18 Millionen Zahlungsvorgänge. Hierbei entstehen bei Zahlungsrückständen nach eigenen Angaben rund 250.000 Mahnungen monatlich – Tausende dürften falsch sein, auch wenn die BA keine konkrete Zahl nennt.
Die BA verspricht: „An der Bearbeitung der Fehler wird unter Hochdruck gearbeitet. Da manche Vorgänge aber nur per Hand bereinigt werden können, braucht die Lösung des Problems noch Zeit. Die BA bittet hierfür um Verständnis.“ Doch das wird in diesem Jahr nicht mehr abschließend geregelt werden können.
Übrigens: Die Bundesagentur für Arbeit hat für Fragen zu den Mahnschreiben eine Telefon-Servicenummer geschaltet und kassiert für die 0180/1003090 3,9 Cent pro Minute aus dem Festnetz und bis zu 42 Cent pro Minute per Mobilfunk. Dass man auch per eMail, Brief oder Fax reklamieren kann, steht nicht in der Pressemitteilung.
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