Der NDR hat gemeldet, dass der Bund seine Vergaberegeln verschärfen wolle, um den „Abfluss von schützenswertem Wissen an ausländische Sicherheitsbehörden zu verhindern“. eGovernment Computing hat beim Bundesinnenministerium (BMI) nachgefragt, was es mit dieser Regelung auf sich hat.
Bundesinnenministerium in Berlin
(Foto: Gerald Viola)
Das BMI bestätigte zunächst, dass eine Ergänzungsklausel vorgesehen sei: „Die vorgesehene Eigenerklärung und die vorgesehene Vertragsklausel bezwecken eine Beweiserleichterung zugunsten der Bundesrepublik Deutschland.“
Und: „Für die Ablehnung eines Bieters bei der Zuverlässigkeitsprüfung beziehungsweise für eine Kündigung des Vertrages soll es künftig ausreichen, dass nachgewiesen wird, dass der Bieter einer rechtlichen (also vertraglichen oder gesetzlichen) Verpflichtung zur Weitergabe von vertraulichen Informationen, Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse an Dritte unterliegt, die im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangt werden.“
Gegebenenfalls müssten entsprechende Weitergabeverpflichtungen im Vergabeverfahren offengelegt werden, hieß es vonseiten des Bundesinnenministeriums weiter.
In seiner Stellungnahme erklärte das BMI auch: „Sinn dieser Beweiserleichterung ist es, dass auch Fälle erfasst werden sollen, in denen die Bundesrepublik Deutschland konkrete Datenabflüsse nicht nachweisen kann, etwa, weil entsprechende Auskünfte nach ausländischem Recht geheim zu halten sind.“
Dem Bund offen zu legen seien daher auch nachträgliche Veränderungen der Situation nach Abgabe der Eigenerklärung beziehungsweise Vertragsschluss.
Bewusst vom Bereich der Eigenerklärung und der Vertragsklausel ausgenommen seien hingegen Offenlegungspflichten gegenüber ausländischen Stellen, die keine Sicherheitsbehörden sind, also etwa Behörden, die Aufgaben der Börsenaufsicht, von Regulierungsbehörden oder der Finanzverwaltung ausüben.
Die Klausel solle Vereinbarungen zum Schutz von Verschlusssachen ergänzen und nicht ersetzen.
Laut NDR, WDR und Süddeutscher Zeitung prüfen neben dem Bundesinnenministerium derzeit auch die Länder Bremen, Hamburg, Schleswig-Holstein und Sachsen-Anhalt schärfere IT-Vergaberichtlinien.
Diskutiert werde in diesen Ländern auch, künftig Firmen von IT-Aufträgen auszuschließen, die direkt oder indirekt für ausländische Geheimdienste arbeiten. Vor dem Hintergrund der NSA-Spähaffäre solle die Vergabepraxis öffentlicher Aufträge im Bereich IT und Telekommunikation auch im NSA-Untersuchungsausschuss eine Rolle spielen.
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Stand vom 30.10.2020
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