eIDAS-Verordnung Bund verabschiedet Entwurf des Durchführungsgesetzes
Das Bundeskabinett hat das Gesetz zur Durchführung der eIDAS-Verordnung der EU verabschiedet. Herzstück des Gesetzes, ist das sogenannte „Vertrauensdienstegesetz“, das die Nutzung elektronischer Vertrauensdienste, wie zum Beispiel die „digitale Unterschrift“ erleichtern soll.
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Diese Vertrauensdienste bieten ein technisch hohes Sicherheitsniveau, eine hohe juristische Beweiskraft und sie sollen es Bürgern, Behörden und Unternehmen ermöglichen, EU-weit Geschäfte und eGovernment-Leistungen kostengünstig, einfach handhabbar und papierlos abzuwickeln.
Bundeswirtschaftsministerin Brigitte Zypries erklärte dazu: „Die Digitalisierung braucht sichere Identitäten. Mit dem Vertrauensdienstegesetz gehen wir hier einen großen Schritt voran: Dank EU-weit einheitlicher Standards wird etwa ein elektronisch signiertes Zeugnis einer deutschen Hochschule auch im EU-Ausland als 'echt' anerkannt.“
Nicht nur Job- oder Studienbewerber könnten sich so Aufwand und Kosten für Beglaubigungen ersparen. Die Vorteile würden auch im geschäftlichen Bereich gelten: Ein elektronisch signierter Kaufvertrag müsse auch im EU-Ausland so behandelt werden, als wäre er handschriftlich unterzeichnet. Das sei ein wichtiger Schritt hin zu einem starken digitalen Binnenmarkt, so Zypries.
Zypries weiter: „Wir entlasten die Menschen und die Unternehmen damit von Bürokratie, denn viele Behördengänge und Briefe können künftig durch elektronische Kommunikation ersetzt werden.“
Zu elektronischen Vertrauensdiensten gehört beispielsweise die „digitale Unterschrift“, also die elektronische Signatur, aber neu auch das elektronische Siegel, der elektronische Zeitstempel, elektronische Zustelldienste und Webseiten-Zertifikate.
Nach einer vorherigen Identifizierung können Bürger oder Unternehmensvertreter elektronische Vertrauensdienste (beziehungsweise die hierfür erforderlichen elektronischen Zertifikate) bei einem Anbieter erwerben. Mithilfe der verschiedenen Vertrauensdienste können sie elektronische Dokumente sicher herunterladen, digital unterschreiben, „stempeln“, archivieren oder mit besonderer Beweiskraft an den Empfänger versenden. Hierzu müssen sie nicht auf herkömmliche, papiergebundene Offline-Verfahren zurückgreifen (handschriftliche Unterschrift, briefgebundenes Einschreiben u. ä.)
Nähere Informationen zum Gesetz und praktische Anwendungsbeispiele gibt es hier.
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