Verwaltungsvereinbarung im Bereich der Öffentlichen Sicherheit BSI und BVA: engere Zusammenarbeit bei biometriegestützten Verfahren

Autor Ira Zahorsky

BSI und BVA haben im Themenumfeld der biometrischen Identitätsfeststellung bereits jahrelang zusammengearbeitet. Diese enge und erfolgreiche Partnerschaft soll mit der neuen Vereinbarung, die am 7. Mai vom BVA-Präsidenten Christoph Verenkotte und dem BSI-Präsidenten Michael Hange unterzeichnet wurde, weiter ausgebaut werden.

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Im Bereich der Öffentlichen Sicherheit kann ein zunehmender Einsatz von biometriegestützten Technologien festgestellt werden.
Im Bereich der Öffentlichen Sicherheit kann ein zunehmender Einsatz von biometriegestützten Technologien festgestellt werden.
(Foto: © rolffimages - Fotolia)

Das Spektrum hoheitlicher Aufgaben umfasst eine Vielzahl von Anwendungen, zu deren Kernaufgaben die Identitätsfeststellung von Personen zählt. Im Bereich der Öffentlichen Sicherheit kann in diesem Zusammenhang ein zunehmender Einsatz von biometriegestützten Technologien festgestellt werden, die in erheblichem Maße dazu beitragen, die Identität von Menschen auch im digitalen Zeitalter zweifelsfrei zu belegen und ihre Daten vor Manipulation und Missbrauch zu schützen.

Gegenstand der am 7. Mai geschlossenen Vereinbarung zwischen dem BSI und dem BVA ist der Ausbau der strategischen und operativen Kooperation im Bereich biometriegestützter Verfahren. Dabei ist der BSI für das Erstellen und Herausgeben technischer Richtlinien und als Zertifizierungsdienstleister zuständig. Der BVA ist der zentrale Dienstleister der Bundesregierung und Experte für das operative Geschäft, die Entwicklung und den Betrieb komplexer und mit vielen Partnern vernetzter IT-Großsysteme.

Zur Konkretisierung der Zusammenarbeit und vor dem Hintergrund zukünftiger Herausforderungen, wie beispielsweise der europäischen Smart-Borders-Initiative oder global interoperablen Registrierungsprogrammen für Reisende, wird zwischen dem BSI und dem BVA eine erweiterte Verwaltungsvereinbarung geschlossen. Experten beider Häuser sollen dabei wichtige Zukunftsthemen bearbeiten und zudem die Integration etablierter Biometrieverfahren in betroffene Systeme evaluieren.

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