Leitfaden für Behörden BSI formuliert Mindeststandard zur Nutzung externer Cloud-Dienste
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat einen neuen Mindeststandard nach §8 BSI-Gesetz (BSIG) zur Nutzung externer Cloud-Dienste veröffentlicht.
Anbieter zum Thema

Der Mindeststandard betrachtet neben der vorgelagerten Datenkategorisierung und Risikoanalyse den gesamten Lebenszyklus einer Cloud-Nutzung von der Beschaffungs- über die Einsatz- bis hin zur Beendigungsphase und stellt für jede dieser Phasen Sicherheitsanforderungen auf. Dabei wird ein Schwerpunkt insbesondere auf die Verknüpfung mit den Basisanforderungen des bereits veröffentlichten Anforderungskatalogs Cloud Computing des BSI (C5) gesetzt.
Der C5 adressiert vorrangig Cloud-Anbieter und definiert mit den dortigen Basisanforderungen bereits ein Niveau der Informationssicherheit von Cloud-Diensten, das aus Sicht des BSI nicht unterschritten werden sollte. Stellen des Bundes haben bei einer Nutzung externer Cloud-Dienste zu berücksichtigen, dass mindestens die Basisanforderungen des C5 vom Cloud-Anbieter erfüllt werden und ihnen dies in geeigneter Form nachgewiesen wird, beispielsweise durch die Vorlage eines Prüfberichts nach C5.
Auf der Grundlage dieses Berichts können Stellen des Bundes somit die Angebote von Cloud-Anbietern mit ihren eigenen Anforderungen abgleichen.
Der von der nationalen Cyber-Sicherheitsbehörde BSI entwickelte Mindeststandard sende nach Veröffentlichung des C5 erneut ein klares Signal an den Cloud-Markt, sagt BSI-Präsident Arne Schönbohm: „Cloud-Dienste basieren auf einem hohen Maß an Vertrauen in den Cloud-Anbieter, denn die Details der Cloud bleiben den Kunden meist verborgen.
Der neue Mindeststandard sorgt insgesamt für mehr Transparenz und ermöglicht, mit den Anbietern auf Augenhöhe über ein definiertes Mindestniveau an Informationssicherheit zu sprechen.“
Leitfaden für Behörden
Der BSI-Mindeststandard definiert ein Mindestsicherheitsniveau für die Nutzung externer Cloud-Dienste durch die Stellen des Bundes. Gleichzeitig kann das beschriebene Verfahren auch Behörden der Länder und Kommunen sowie Unternehmen als Leitfaden für die eigene Cloud-Nutzung dienen (Mindeststandard des BSI zur Nutzung externer Cloud-Dienste nach § 8 Absatz 1 Satz 1 BSIG – Version 1.0 vom 24.04.2017 als PDF-Dokument am Ende dieses Artikels).
Artikelfiles und Artikellinks
(ID:44680658)