Rahmenbedingungen für Bitstrom-Regulierung stehen Breko begrüßt Genehmigungspflicht für Layer-2-Zugangsentgelte
Der Bundesverband Breitbandkommunikation (Breko) begrüßt den Entscheidungsentwurf der Bundesnetzagentur zur Bitstrom-Regulierung. Dieser sieht eine Vorabgenehmigung der Entgelte für den Layer-2-Bitstrom-Zugang vor. Die Deutsche Telekom plane, das Vorleistungsprodukt im Herbst einzuführen.
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Mit dem Layer-2-Zugang möchte die Deutsche Telekom alternativen Wettbewerbern ein im Vergleich zum bereits verfügbaren Layer-3-Bitstrom hochwertigeres Vorleistungsprodukt bieten, das individueller konfiguriert werden könne und qualitativ bessere Endkundenprodukte ermögliche. Der Datenverkehr könne von den Telekom-Wettbewerbern allerdings nur an bundesweit rund 900 Übergabepunkten übernommen werden, was entsprechende Infrastrukturmaßnahmen des nachfragenden Anbieters nötig mache.
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Direkter Zugang zur „letzten Meile“ bleibt alternativlos
Kritisch sieht der Breko die Ansicht der Bundesnetzagentur, der Layer-2-Bitstrom werde „während der nächsten Jahre in erheblichem Maße die entbündelte Teilnehmeranschlussleitung als Vorleistungsprodukt für die Bereitstellung von Breitbandanschlüssen ablösen“.
Für den Breko gibt es auch weiterhin keine gleichwertige Alternative zum physikalischen Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung (TAL), der sogenannten „letzten Meile“, als Basis für einen möglichst raschen, flächendeckenden Glasfaserausbau in Deutschland.
„Der Layer-2-Zugang stellt sicher ein sinnvolles Angebot für bestimmte Marktteilnehmer dar. Er kann und darf den direkten Zugang zur TAL aber nicht ersetzen“, kommentiert Breko-Geschäftsführer Dr. Stephan Albers den Entwurf der Regulierungsbehörde.
Der Breitbandverband unterstützt die Bundesnetzagentur darin, die Deutsche Telekom dazu zu verpflichten, bestimmte Qualitätskennzahlen (z.B. Dienstequalität oder Entstörzeiten) künftig monatlich veröffentlichen zu müssen. Damit will die Behörde überprüfen, ob der Ex-Monopolist seinen Mitbewerbern tatsächlich „einen gleichwertigen Zugang“ gewährt, der „in Bezug auf Funktionsumfang und Preis mindestens jenem vergleichbar ist, den sich die Betroffene selbst intern – wenn auch möglicherweise mit unterschiedlichen Systeme und Prozessen – bereitstellt“.
Hier würde sich der Breko allerdings wünschen, dass die Telekom von vorneherein dazu verpflichtet würde, alternativen Netzbetreibern dieselben Systeme und Prozesse zur Verfügung zu stellen wie sich selbst. Das fordere übrigens auch die EU-Kommission in einer entsprechenden Empfehlung.
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