Bewerbungsfrist läuft noch bis zum 18 Mai BMI unterstützt Bundesbehörden bei eID-Projekten

Redakteur: Manfred Klein |

Das Bundesinnenministerium unterstützt Bundesbehörden bei der Integration der eID-Funktion im Rahmen und mit Mitteln des Programms Digitale Verwaltung 2020. Die Unterstützung erfolgt durch erfahrene Fachleute, die erfolgreich Bundes,- Länder- und Kommunalbehörden bei eID-Integrationsprojekten begleitet haben.

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Phasen der Umsetzung
Phasen der Umsetzung
(Bild: BMI)

Gemäß § 2 Abs. 3 E-Government-Gesetz des Bundes (EGovG) sind alle Bundesbehörden verpflichtet, in Verwaltungsverfahren, in denen sie die Identität einer Person aufgrund einer Rechtsvorschrift festzustellen haben, oder aus anderen Gründen eine Identifizierung für notwendig erachten, einen elektronischen Identitätsnachweis anzubieten. Diese Verpflichtung gilt im Sinne von § 1 Abs. 1 EGovG für die öffentlich-rechtliche Verwaltungstätigkeit der Behörden des Bundes einschließlich der bundes-unmittelbaren Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts.

Mit der Umsetzung habert es allerdings noch hie und da. Das Bundesinnenministerium (BMI) unterstützt daher Bundesbehörden bei der Integration der eID-Funktion im Rahmen und mit Mitteln des Programms Digitale Verwaltung 2020, damit diese ihrer Umsetzungspflicht nachkommen können.

Die Unterstützung erfolgt durch erfahrene Fachleute, die erfolgreich Bundes,- Länder- und Kommunalbehörden bei eID-Integrationsprojekten begleitet haben.

Die eID-Experten beraten die teilnehmenden Behörden bei der Identifikation eID-relevanter Prozesse, der Ausgestaltung von Soll-Prozessen, in Fragen zur technischen Integration der Online-Ausweisfunktion und im Projektmanagement.

Zudem stellen sie die notwendigen Informationen für die eID-Vorhaben zusammen und unterstützen bei der Durchführung von Informationsveranstaltungen und Workshops.

Bundesbehörden, die Unterstützung durch den eID-Expertenpool zur Begleitung ihrer eID-Integrations­projekte wünschen, haben noch bis zum 18. Mai die Möglichkeit, ihr Interesse an den angebotenen Leistungen zu bekunden.

Nach Bewertung der Interessensbekundungen werden die Bundesbehörden ausgewählt, die Unterstützung von den eID-Experten erhalten.

Das Formular für die Interessensbekundung sowie weitere Informationen zur eID-Beratung Bund finden Sie hier.

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