eGovernment-Gesetz Blitzumfrage in Verwaltungen

Redakteur: Manfred Klein

Welche Erwartungen hat die Öffentliche Verwaltung an das eGovernment-Gesetz des Bundes? Eine Blitzumfrage von Bearingpoint versucht, der Frage auf den Grund zu gehen. Aus der Umfrage haben die Autoren Handlungsempfehlungen für die weitere Umsetzung abgeleitet.

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Wirtschaft und Bürger sollen aus Sicht der Verwaltung vom eGovernment-Gesetz profitieren.
Wirtschaft und Bürger sollen aus Sicht der Verwaltung vom eGovernment-Gesetz profitieren.
(Bild: © N-Media-Images - Fotolia.com)

Um es gleich vorweg zu nehmen, die Nutzenerwartung, welche die Öffentlichen Verwaltungen sich vom eGovernment-Gesetz erhofft, ist durchweg sehr hoch. So rechnen 83 Prozent der Verwaltungen mit einem mittleren bis hohen Nutzen für die Verwaltung selbst. Besonders hoch sind hier die Erwartungen der Kommunen.

Aber auch Wirtschaft und Bürger werden aus Sicht der Verwaltung vom eGovernment-Gesetz profitieren. So erwarten 89 Prozent einen mittleren bis hohen Nutzen für die Wirtschaft. Allerdings erwarten die befragten Behörden für die Bürger einen wesentlich geringeren Nutzen. Lediglich 72 Prozent der Verwaltungen glauben, dass die Bürger vom eGovernment-Gesetz profitieren werden.

Herausforderung e­Government-Gesetz

Doch die Herausforderungen, welche die Öffentlichen Verwaltungen mit dem Gesetz verbinden, wiegen fast noch schwerer als der erhoffte Nutzen.

So sehen 78 Prozent der befragten Verwaltungen große oder sogar sehr große Herausforderungen bei der Finanzierung der Gesetzesfolgen auf sich zukommen. Die Bereitstellung des notwendigen Personals zur Umsetzung des Gesetzes wird mit 77 Prozent im Mittel ebenfalls als große bis sehr hohe Herausforderung gesehen. Die Organisation der Maßnahmen und die Umsetzung bis zur Evaluation in fünf Jahren werden dagegen nur zu 65 Prozent als große oder sehr hohe Herausforderung gesehen. Zusätzlich weisen die Teilnehmer auf die große Herausforderung hin, Akzeptanz in der Verwaltung zu schaffen.

Die Schaffung von Akzeptanz in der Verwaltung gegenüber dem eGovernment-Gesetz wurde am häufigsten als weitere Herausforderung von den Teilnehmern genannt. Hierzu wird auch zahlreich ein geeignetes Veränderungsmanagement angemahnt, um die Akzeptanz zu sichern.

Zusätzlich wurden Herausforderungen außerhalb der Verwaltung benannt. So zum Beispiel die Freiwilligkeit der eID auf den nPA, die Barrierefreiheit von eGovernment-Angeboten oder die Akzeptanz von De-Mail in der Bevölkerung.

Handlungsempfehlungen

Aus der Umfrage leiten die Autoren sechs Handlungsempfehlungen für das weiter eVorgehen ab. So soll das hohe Informationsbedürfnis der Verwaltung umfassend berücksichtigt werden, um den Vertrauensvorschuss, der mit dem Interesse gezeigt wird, einzulösen. Ein geeignetes Kommunikations- und Informationsmanagement sollte die Umsetzung des eGovernment Gesetzes begleiten, um zum Beispiel durch die Bereitstellung von Erfahrungsberichten zur Entlastung von Behörden beizutragen.

Zur Sicherung der Ziele des Gesetzes empfehlen die Autoren ein professionelles Veränderungsmanagement. Dieses soll die Behörden durch alle Phasen – von der initialen Planung der Optionen bis zur Evaluation und einer Institutionalisierung der behördlichen eGovernment-Entwicklung – begleiten.

Zur Sicherung der Planungssicherheit und der Akzeptanz schlägt die Studie eine fundierte Diskussion zum Finanzierungsbedarf in den zentralen und dezentralen Haushalten beziehungsweise eGovernment-Titeln vor. Diese Diskussion solle auch die Finanzministerien des Bundes und der Länder einbeziehen.

Der Bund solle zudem die Länder bei der Schaffung eigener eGovernment-Gesetze unterstützen. Alle Akteure sollten konsequent die Umsetzung von eGovernment-Diensten für die Wirtschaft fördern und ein geeignetes Monitoring etablieren. Wichtig sei auch die Integration europäischer eGovernment-Trends. mk

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