News BITKOM fordert Übergangsfrist für Datenspeicherung

Redakteur: Gerald Viola

Bei der Neuregelung der Überwachung von Telefon und Internet muss mehr Augenmaß gewahrt werden. Das fordert der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien

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Bei der Neuregelung der Überwachung von Telefon und Internet muss mehr Augenmaß gewahrt werden. Das fordert der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (BITKOM) anlässlich der Expertenanhörung zur geplanten Vorratsdatenspeicherung. „Der aktuelle Gesetzentwurf lässt noch viele Fragen offen“, sagt BITKOM-Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder. „So sollte unter anderem eine Übergangsfrist für die betroffenen Netzbetreiber und Anbieter geschaffen werden.“Nach dem Gesetzentwurf müssen die Unternehmen ab Anfang 2008 alle Telefon- und Internet-Verbindungsdaten sechs Monate speichern. Auch für Faxe, SMS und eMails gelten die neuen Regeln. Bei Handy-Gesprächen sollen zudem die Seriennummern der Geräte erfasst werden. „Für all diese Änderungen brauchen wir eine Übergangsfrist bis 2009“, erklärt Rohleder. „Die Firmen müssen technisch und personell aufrüsten, um die neuen Vorschriften überhaupt erfüllen zu können.“Der Gesetzgeber müsse auch dafür sorgen, dass die Anbieter angemessen entschädigt werden. Allein für die Technik zur Vorratsdatenspeicherung müssten die Unternehmen 50 bis 75 Millionen Euro investieren. Hinzu kämen jährliche Betriebskosten in zweistelliger Millionen-Höhe. Innere Sicherheit sei eine originäre Staatsaufgabe, betont Rohleder: „Es verlangt ja auch niemand kostenlose Polizeiwagen von Kfz-Herstellern.“ Bereits seit Jahren bleibe die Branche auf Kosten für die Telefonüberwachung sitzen. „Die Unternehmen sind gesetzlich zur Kooperation verpflichtet, bekommen aber bisher nur einen Bruchteil ihrer Ausgaben erstattet“, so Rohleder. Im vergangenen Jahr wurden nach Angaben der Bundesnetzagentur 40.915 Telefonanschlüsse abgehört, ein Plus von 1,6 Prozent gegenüber 2005.Zudem appelliert der BITKOM an die Politiker, die Datenspeicherung nicht weiter auszudehnen als von der EU gefordert. Es sei ohnehin fraglich, ob Daten aller Anschlüsse unabhängig von einem konkreten Verdacht gespeichert werden dürften. Der Gesetzgeber müsse die richtige Balance finden zwischen dem Schutz der Privatsphäre und dem Schutz der Gesellschaft.

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