Neuer Personalausweis Berechtigungszertifikate: Vergabestelle nimmt Betrieb auf

Redakteur: Manfred Klein

Ab dem 1. November 2010 kann der neue Personalausweis in den Bürgerämtern der Kommunen beantragt werden. Mit der im neuen Dokument integrierten eID-Funktion können sich Bürgerinnen und Bürger künftig im Internet einfach und verlässlich ausweisen.

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Bereits zum 1. Mai 2010 ist ein wichtiger Teil des zugrundeliegenden „Gesetzes über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis“ in Kraft getreten: Mit der Aufnahme des Wirkbetriebs der Vergabestelle für Berechtigungszertifikate im Bundesverwaltungsamt können Anbieter, die ihre personalisierten Dienste auf Basis einer Authentisierung mit dem neuen Personalausweis anbieten wollen, die dafür erforderlichen Berechtigungen beantragen. Erste Anträge sind bereits gestellt worden.

Die staatliche Vergabestelle für Berechtigungszertifikate prüft die Anträge der Diensteanbieter und erteilt die Berechtigungen, wenn alle gesetzlichen und datenschutzrechtlichen Voraussetzungen erfüllt werden. Sie legt darüber hinaus fest, welche Datenkategorien ein Dienst aus dem Personalausweis abfragen darf. Das Berechtigungszertifikat ermöglicht dem Anbieter, nur die Datenfelder aus dem Personalausweis auszulesen, die für den Geschäftsabschluss benötigt werden. Bei Missbrauch oder Verstößen können die Berechtigungen zurückgenommen und Bußgelder verhängt werden.

Nun ist auch das Internetangebot zum neuen Personalausweis online. Unter www.personalausweisportal.de können sich Bürger, Firmen und Verwaltungen umfassend über den neuen Ausweis informieren. Das Informations- und Serviceportal gibt Auskünfte zu den neuen Funktionen, zur Handhabung und zum Schutz der persönlichen Daten. Diensteanbieter können über die Website ihre Anträge auf die Erteilung von Berechtigungszertifikaten bei der Vergabestelle für Berechtigungszertifikate stellen.

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