Sitzung des IT-Planungsrats Bekenntnis zur Nachnutzung „Einer für Alle“

Autor Manfred Klein |

Auch in der aktuellen Sitzung des IT-Planungsrates – die übrigens wie auch die vorangegangene als Videokonferenz abgehalten wurde – stand die weitere OZG-Umsetzung im Mittelpunkt. Dabei wurden weitreichende Beschlüsse zum FIT-Store und zur Aufgabenverteilung in Richtung FITKO gefasst.

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In einer Sondersitzung hat der IT-Planungsrat das weitere Vorgehen bei der OZG-Umsetzung beschlossen. Den Vorsitz des IT-Planungsrates übernimmt im kommenden Jahr turnusgemäß Hamburg
In einer Sondersitzung hat der IT-Planungsrat das weitere Vorgehen bei der OZG-Umsetzung beschlossen. Den Vorsitz des IT-Planungsrates übernimmt im kommenden Jahr turnusgemäß Hamburg
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Auf seiner Sitzung bekräftigte der Planungsrat erneut das Prinzip der Nutzerorientierung und die Nachnutzungsvariante „Einer für Alle“. Staatssekretär und Bundes-CIO Markus Richter, unter dessen Leitung die Sitzung stattfand, widersprach in diesem Zusammenhang allen Alleingängen.

„Die OZG-Umsetzung geht jetzt in eine kritische Phase. In den kommenden Monaten entscheidet sich, ob wir unser Versprechen gegenüber den Bürgerinnen und Bürger einlösen können: Bundesweit nutzerfreundliche und sichere digitale Verwaltungsangebote zu schaffen,“ erklärte Richter. „Das gelingt nur, wenn Bund und Länder gemeinsam an einem Strang ziehen. Wir haben keine Zeit für Insellösungen. Einzelne regionale Leuchttürme reichen nicht. Ich freue mich, dass sich hier alle Mitglieder des IT-Planungsrats einig sind. “

Der IT-Planungsrat stellt sich zudem erneut geschlossen hinter das „Eine für alle“-Prinzip als wichtige Voraussetzung für eine ressourcenschonende und flächendeckende OZG-Umsetzung. Darauf hatten sich die Mitglieder bereits im vergangenen Monat auf der Sondersitzung zur Umsetzung der zusätzlichen 3 Milliarden Euro aus dem Konjunkturpaket verständigt. Um hier eine Zusammenarbeit auf föderaler Ebene zu erleichtern, beschloss der IT-Planungsrat in der aktuellen Sitzung, das Konzept des FIT-Store weiter umzusetzen. Das von der FITKO (Föderale IT-Kooperation) gemeinsam mit Bund und Ländern erarbeitete Kooperationsmodell soll einen leistungsübergreifenden rechtlichen Rahmen für die Nutzung bereits entwickelter Lösungen bieten.

Gegen diese Vorgehensweise gibt es allerdings – vor allem vonseiten der IT-Dienstleister – zum Teil heftige Kritik. So hatte der Verband der mittelständischen IT-Dienstleister Databund schon im Sommer auf die seiner Meinung nach unverzichtbare Notwendigkeit verschiedener IT-Lösungen und eines funktionierenden Wettbewerbs hingewiesen.

Der Verband hatte dazu im Juli unter anderem erklärt: „ Es wird keine IT-Lösungen geben, die sowohl die Ansprüche einer kleinen Gemeinde als auch die einer Großstadt gleichermaßen befriedigen kann. Vordergründig sind Dienstleistungen für die Bürger überall die gleichen, aber deren Abwicklung in der Verwaltung ist sehr unterschiedlich. Diese Unterschiede können nur durch unterschiedliche Softwarelösungen bedient werden, die für ihre Kunden eine optimale Prozessabwicklung bietet. Nur der Wettbewerb verschiedener Lösungen sorgt für einen Innovationsdruck auf die angebotenen Lösungen, ständig aktuelle Technologien und Trends zu adaptieren und die angebotenen Preise zu überprüfen.“

Inzwischen haben auch der Deutsche Landkreistag und der Verband der kommunaklen IT-Dienstleister, Vitako, ein gemeinsames Positionspapier zu einer föderalen Digitalisierungsarchitektur veröffentlicht.

Die Grundidee des Modells „FIT-Store“ besteht darin, dass die FITKO gegenüber ihren Trägern, d. h. Bund und Ländern grundsätzlich im Wege von sog. In-house-Geschäften gemäß § 108 Abs. 1 und 4 GWB vergaberechtsfrei Leistungen erbringen kann. Demzufolge kann ein bei der FITKO gebündeltes Portfolio an OZG-Leistungen von dort aus durch Bund und Länder abgerufen werden.

Im Gegensatz zu anderen Kooperationsmodellen, die auf einer sog. öffentlich-öffentlichen Zusammenarbeit im Sinne von § 108 Abs. 6 GWB beruhen, können somit auch die Länder Leistungen anderer Länder oder des Bundes nutzen, die selbst keine eigenen Leistungen entwickeln und „im kooperativen Gegenzug“ zur Verfügung stellen können.

Der von Bund und Länder vereinbarte Aufbau interoperabler Servicekonten soll Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen ermöglichen, mit nur einem Servicekonto alle Online-Dienstleistungen von Bund, Ländern und Kommunen nutzen zu können. Dazu beschlossen die Mitglieder des IT-Planungsrates, die zentrale technische Infrastruktur zur Umsetzung der Interoperabilität FINK – entwickelt unter Federführung des Freistaates Bayern – mit Mitteln des Digitalisierungsbudgets im nächsten Jahr als Projekt fortzuführen. Ziel ist es, die technische Infrastruktur weiter auszubauen, zu testen und ab 2022 FINK als Produkt des IT-Planungsrates aufzunehmen.

Zudem beauftragte der IT-Planungsrat die FITKO im Rahmen von „FIT-Connect“ mit weiteren Ausarbeitungen zur Antragsübertragungsarchitektur und –infrastruktur, die im Dezember von den Abteilungsleitern abschließend diskutiert werden soll.

IT-Planungsrat unterstützt registerübergreifendes Identitätsmanagements

Mit dem vom Bundeskabinett beschlossenen Gesetzentwurf zur Registermodernisierung wird die Steuer-Identifikationsnummer als zentrales und übergreifendes Ordnungsmerkmal in der Verwaltung eingeführt. Damit sollen Bürgerinnen und Bürger bei der Nutzung digitaler Verwaltungsdienstleistungen entlastet werden. Eine erneute Angabe von Daten und Nachweisen, die an anderen Stellen der Verwaltung bereits vorliegen, entfällt.

Der IT-Planungsrat begrüßte daher grundsätzlich den Gesetzentwurf des Bundes und bekräftigt seine Absicht, die Umsetzung eines registerübergreifenden Identitätsmanagements aktiv zu unterstützen. Das Koordinierungsprojekt Registermodernisierung erhielt den Auftrag, bei der Erarbeitung eines Zielbildes für eine modernisierte Registerlandschaft auch ggf. erforderliche Weiter- und Neuentwicklungen zur bestehenden Referenzarchitektur in den Blick zu nehmen.

Den Vorsitz des IT-Planungsrates übernimmt 2021 turnusgemäß die Freie Hansestadt Hamburg.

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