Verwaltungsreform Behörden bleibt zu wenig Raum für Bürokratieabbau

Redakteur: Manfred Klein

72 Prozent der Fach- und Führungskräfte in der Öffentlichen Verwaltung sind unzufrieden mit dem Abbau unnötig komplizierter Abläufe in ihren Behörden.

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Als Hauptverursacher von Bürokratie betrachten drei Viertel der Befragten die Gesetzgebung. Besserung sei nicht in Sicht. Dies ergab die Potenzialanalyse Komplexitätsmanagement von Steria Mummert Consulting in Zusammenarbeit mit dem IMWF Institut für Management- und Wirtschaftsforschung.

Auch für die Zukunft glaubt nur jeder zweite Mitarbeiter in den Behörden an eine deutliche Verbesserung. Die Mehrheit in der Öffentlichen Verwaltung wünscht sich vom Gesetzgeber eine Entschlackung der Vorschriften, um Freiraum für den Abbau komplizierter und damit zeitraubender Vorgänge zu gewinnen. Mit dem Gesetz zur Einsetzung eines Nationalen Normenkontrollrates (NKR) habe die Bundesregierung zwar 2006 die Grundlagen zur Senkung von Bürokratiekosten geschaffen. Dabei ermögliche das Standardkostenmodell, die finanzielle Belastung durch gesetzlich verankerte Informationspflichten zu berechnen. Dieses Instrument werde bisher nur auf Bürokratiekosten angewendet, die der Privatwirtschaft entstehen. Dagegen bestehe bei kostensparenden Deregulierungen im öffentlichen Verwaltungsapparat noch Nachholbedarf. Allein die Berichtspflichten der Kommunen an Bund, Länder und EU verursachten jährlich einen Aufwand von 400 Millionen Euro und acht Millionen Arbeitsstunden.

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