Länder nutzen erstmals Artikel 91c GG Bayern und Hessen kooperieren im eGovernment
Um die geplanten Fortentwicklungen im Bereich eGovernment umzusetzen, kooperiert Hessen künftig mit Bayern. Eine entsprechende Absichtserklärung unterzeichnete Hessens Innenminister Peter Beuth sowie der bayrische Finanzstaatssekretär Albert Füracker im Rahmen der CeBit 2016.
Anbieter zum Thema

Im Zuge der Zusammenarbeit soll Hessen vom Freistaat Bayern die Nutzungsrechte an dessen Basisdiensten, wie beispielsweise die zentrale Authentifizierung und die rechtssichere elektronische Erreichbarkeit, erhalten. Im Gegenzug will das Land Hessen seine mehrjährigen Erfahrungen aus dem Bereich des Fall- beziehungsweise Antragsmanagements mit Unternehmen, Kammern, Verbänden und Vereinen sowie die aktive Bereitschaft zur Weiterentwicklung der digitalen Verwaltungsleistungen in die Zusammenarbeit mit ein.
So soll dem Ausbau von eGovernment in beiden Ländern zusätzliche Dynamik verliehen werden.
Bei der Unterzeichnung der Absichtserklärung wiesen sowohl der bayerische Staatssekretär Albert Füracker, wie auch der hessische Innenminister Peter Beuth darauf hin, dass damit erstmals zwei Bundesländer die durch die Änderung des 91 c des Grundgesetzes ermöglichte Zusammenarbeit umsetzen.
„Diese Zusammenarbeit ist die erste Kooperation unter Ländern nach Artikel 91c Absatz 3 des Grundgesetzes und damit ein Novum in der deutschen Verwaltung“, so Innenminister Peter Beuth.
„Unser Ziel ist es, den digitalen Verwaltungskreislauf zu schließen“, kündigte Füracker an. „Verwaltungsdienstleistungen sollen digital beantragt werden können – unabhängig ob staatlich oder kommunal. Das spart Fahrt- und Wartezeiten und somit Zeit und Geld“, so der Staatssekretär weiter. Durch die Digitalisierung soll Verwaltungshandeln auf staatlicher und kommunaler Ebene effizienter und schlanker gestaltet werden. Das Augenmerk liegt dabei vor allem auf Bürger- und Unternehmensfreundlichkeit unter Gewährleistung von IT-Sicherheit, Datenschutz und Barrierefreiheit.
Unter dem Titel „Digitale Verwaltung Hessen 2020“ plant Hessen unter anderem die Bereitstellung einer Reihe von elektronischen Serviceleistungen mit einem modernen Bürger- und Unternehmensservice. „Durch unser hessisches Servicekonto wollen wir es unseren Bürgerinnen und Bürgern sowie den Unternehmen ermöglichen, die hessische Verwaltung künftig einfach, schnell und sicher sowie über 24 Stunden an sieben Tagen in der Woche erreichen zu können“, so Innenminister Peter Beuth.
Der künftige hessische Bürger- und Unternehmensservice soll ein Servicekonto mit elektronischem Postfach und Bezahlmöglichkeit plus ein Antragsmanagement für Online-Verwaltungsprozesse sowie einen leistungsfähigen Web-Shop umfassen. Mit diesem Serviceansatz sollen Bürger und vor allem Unternehmen ortsunabhängig die Verwaltung rund um die Uhr elektronisch erreichen können.
Der Freistaat Bayern verwies in diesem Zusammenhang vor allem auf die Erfolge seines neuen Landesportals. Das BayernPortal bietet einen übergeordneten Einstiegspunkt zu den digitalen Verwaltungsdienstleistungen von Staat und Kommunen. Auf dem Portal finden Bürger, Unternehmen und Kommunen mittlerweile Zugang zu mehr als 150 Online-Dienstleistungen, mehr als 2.000 Fachdatenbanken, 2.600 Formularen und Merkblättern sowie mehr als 20.000 Ansprechpartner bei Behörden.
So kann beispielsweise mit wenigen Klicks das eigene Auto abgemeldet, Elterngeld beantragt oder eine Meldebestätigung online beantragt werden. Für Unternehmen stehen zahlreiche Services rund um Existenzgründung, Registereintragungen, öffentliche Ausschreibungen oder Recherchemöglichkeiten zur Verfügung. Das Angebot wird stetig ausgebaut.
(ID:43947011)