Interview mit Franz Josef Pschierer Bayern: Neue Maßstäbe beim eGovernment
Eine positive Bilanz seiner eGovernment-Projekte konnte Bayern gerade in den vergangenen zwölf Monaten ziehen. Dennoch wird die strategische IT-Steuerung neu ausgerichtet: Der Freistaat bekommt einen CIO.
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eGovernment Computing sprach mit dem Beauftragten der Bayerischen Staatsregierung, Franz Pschierer, über seine Aufgaben, über Prioritäten beim Ausbau von eGovernment und über die Ziele, die er sich selbst für das erste Jahr im neuen Amt gesteckt hat.
Herr Pschierer, der Bayerische Oberste Rechnungshof hat in seiner Analyse der IuK-Strategie des Freistaats nicht nur Mängel aufgedeckt, sondern zur Behebung der Probleme auch einen Landes-CIO gefordert, bei dem die übergreifenden Zuständigkeiten gebündelt werden. Welche Probleme wiegen Ihrer Meinung nach besonders schwer, wie soll die neue übergreifende Organi-sationsstruktur aussehen und welche Aufgaben nehmen Sie darin war?
Pschierer: Der ORH hat nicht die gesamte bayerische IuK-Strategie analysiert, sondern sich einen Teilbereich davon herausgegriffen und geprüft, wie weit die Konsolidierung der über 1000 IT-Betriebszentren in zwei Rechenzentren schon vorangekommen ist. Er hat angeregt zu prüfen, ob die bisher auf verschiedene Stellen verteilten IT-Entscheidungskompetenzen nicht in einer Hand gebündelt werden sollten.
In Umsetzung der entsprechenden Vereinbarung im Koalitionsvertrag hat deshalb der Ministerrat am 19. Mai 2009 das Amt eines Beauftragten der Bayerischen Staatsregierung für die Informations- und Kommunikationstechnik geschaffen und damit den Staatssekretär im Bayerischen Staatsministerium der Finanzen betraut. Mir wurden entsprechende Richtlinienkompetenzen und Aufgaben übertragen, die eine effiziente Steuerung der IT in der bayerischen Staatsverwaltung ermöglichen sollen.
Meine Aufgabe sehe ich jetzt darin, bis zum 1. August im Finanzministerium die übernommenen Zuständigkeiten zu bündeln. Im Einzelnen sind dies die Fortentwicklung der IuK-Strategie und der IT-Sicherheit, die IT-Steuerung der beiden Rechenzentren und das IT-Controlling sowie die Fortentwicklung der bayerischen eGovernment-Initiative. Wir werden dazu alle Richtlinien, Standards und Basiskomponenten hinsichtlich ihrer Praxistauglichkeit überprüfen und die bislang gewonnenen Erfahrungen berücksichtigen. Wichtig ist für mich, dass die IT bestmöglich unsere Verwaltungsabläufe unterstützt und nicht umgekehrt. Dazu müssen wir in intensiven Dialog mit den Verantwortlichen treten und ressortübergreifend konsensuale Entscheidungen anstreben.
Können Sie die genannte Richtlinienkompetenz näher beschreiben?
Pschierer: Die Richtlinienkompetenz des bayerischen CIO umfasst die Festlegung von Standards, Richtlinien und Basiskomponenten im IT-Bereich, im Bereich der IT-Sicherheit, die Steuerung der beiden staatlichen Rechenzentren und der Notfallvorsorge. Außerdem obliegt es dem CIO, Rahmenkonzepte für das IT-Controlling zu erstellen sowie deren Anwendung und praktische Umsetzung zu begleiten.
Auch die strategischen Vorgaben für übergreifende und – soweit erforderlich – lokale Kommunikationsnetze und Netzwerkarchitekturen sowie die Beauftragung von Federführern für die Entwicklung von Basiskomponenten und die Festlegung von Standards für Geschäftsprozessuntersuchungen fallen unter die angesprochene Richtlinienkompetenz.
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