Freistaat schließt Vereinbarung zur Nutzung von Geobasisdaten Bayern-CIO Pschierer gibt Geodaten zur Nutzung durch die Kommunen frei
Nach den Landkreisen können nun auch Gemeinden und Städte die Geobasisdaten der Bayerischen Vermessungsverwaltung nutzen. Der Präsident des Bayerischen Gemeindetages, Bürgermeister Dr. Uwe Brandl, der Vorsitzende des Bayerischen Städtetags, Oberbürgermeister Dr. Ulrich Maly, sowie der Finanzstaatssekretär und CIO des Freistaats, Franz Josef Pschierer, haben auf der Kommunale in Nürnberg eine entsprechende Vereinbarung unterzeichnet.
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Die Generalvereinbarung ermöglicht den bayerischen Kommunen die Nutzung aller für die tägliche Verwaltungsarbeit nötigen Geobasisdaten. Über Online-Dienste können die Kommunen rund um die Uhr tagesaktuelle Daten abrufen. Bei den Daten des Liegenschaftskatasters wird der Übergang auf das neue bundeseinheitliche ALKIS-Format lizenzrechtlich geregelt. Eigenbetriebe, kommunale Zweckverbände und Kommunalunternehmen des öffentlichen Rechts sind in die Generalvereinbarung eingeschlossen.
Die Nutzungsbedingungen entsprechen weitgehend denen der Generalvereinbarung mit dem Landkreistag.
„Durch diese Vereinbarung erhalten unsere Kommunen alle für die kommunalen Aufgaben nötigen Geobasisdaten, zum Beispiel Luftbilder, topografische Karten oder Daten des Liegenschaftskatasters. Sie können mit einfacher Erklärung der Generalvereinbarung beitreten und vom hohen praktischen Nutzen bayernweit identischer Geobasisdaten mit einheitlicher Aktualität und Genauigkeit profitieren“, beschrieb Brandl die Vorteile für die bayerischen Gemeinden.
„Wir können durch die Nutzung der Geobasisdaten unsere Verwaltungsvorgänge weiter beschleunigen und vereinfachen und so noch bürgerfreundlicher werden. Das und die Abrechnung über eine einfache und transparente Pauschalgebühr nach Einwohnerzahl und Fläche haben uns überzeugt, mit der Bayerischen Vermessungsverwaltung diese Vereinbarung zu schließen“, so Maly.
Brandl und Maly sind sich einig: „Durch die einheitlichen Lizenzverträge und Nutzungsbedingungen werden bei der Geodatennutzung neue Modelle zur interkommunalen Zusammenarbeit erst möglich.“
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