eGovernment Auskünfte aus dem Bundeszentralregister erfolgen künftig elektronisch

Redakteur: Manfred Klein

Das Bundeskabinett hat eine grundlegende Überarbeitung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Bundeszentralregistergesetzes beschlossen.

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Bislang konnten Auskünften aus dem Bundeszentralregister nur in Papierform beantragt werden. Künftig soll die Auskunftserteilung auf ein elektronisches System der Datenübertragung umgestellt werden.

Durch die Einführung des elektronischen Datenaustauschs bei Ersuchen um Auskünfte aus dem Bundeszentralregister sollen Anfragen von Gerichten, Staatsanwaltschaften und Verwaltungsbehörden wie etwa Meldebehörden künftig rascher und einfacher erledigt werden. Die Umstellung auf das automatisierte Verfahren soll zudem den bisherigen personellen und materiellen Aufwand verringern, Bürokratie abbauen und das Registerverfahren rationalisieren. Die beschleunigte Datenverarbeitung bei der Erteilung von Führungszeugnissen im Bundeszentralregister komme vor allem den Bürgerinnen und Bürgern zugute. Durch den Erlass der neuen Verwaltungsvorschrift werden keine neuen Daten erhoben, sondern lediglich bereits vorhandene Daten statt in Papierform elektronisch verarbeitet. Die Verwaltungsvorschrift soll am 1. Januar 2009 in Kraft treten. Sie bedarf der Zustimmung des Bundesrates.

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