Die Bewerbungsfrist läuft Aufruf zur Teilnahme am Pilotvorhaben „Modellkommune eGovernment“
Das Bundesinnenministerium (BMI) hat mit den kommunalen Spitzenverbänden – dem Deutschen Städtetag, dem Deutschen Landkreistag und dem Deutschen Städte- und Gemeindebund – das Pilotvorhaben „Modellkommune eGovernment“ gestartet. Mit dem Projekt werden Kommunen bei der Umsetzung von eGovernment-Anwendungen unterstützt.
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Bis zum 30. November können sich alle Städte und Gemeinden bis 300.000 Einwohner sowie alle Landkreise bewerben.
Mit dem Modellvorhaben soll gezeigt werden, welche Potenziale eGovernment für die Kommunalverwaltungen bietet. Die teilnehmenden Kommunen werden bei der Konzeptionierung von eGovernment-Anwendungen finanziell unterstützt. Darüber sollen insbesondere auch die Kommunen erreicht werden, die eGovernment bisher nur zögerlich anwenden.
Mit dem Projekt werden drei Modellkommunen mit je 100.000 Euro bei der Konzipierung und Umsetzung von eGovernment-Anwendungen unterstützt. Die Auswahl der Modellkommunen erfolgt durch eine Jury. Mit dem Pilotvorhaben sollen auch Kommunen erreicht werden, die bisher noch keine Vorreiterrolle beim eGovernment einnehmen, aber in der Bewerbung einen überzeugenden Vorschlag für eine eGovernment-Anwendung und deren Umsetzung präsentieren.
Hierzu erklärt die IT-Beauftragte der Bundesregierung, Staatssekretärin Cornelia Rogall-Grothe: „Die Potenziale des neuen eGovernment-Gesetzes werden wir nur dann ausschöpfen, wenn auf kommunaler Ebene eGovernment in breitem Umfang angeboten wird. Die Bürgerinnen und Bürger erwarten von den kommunalen Verwaltungen zu Recht mehr Effizienz und Bürgerfreundlichkeit bei Nutzung der modernen Technik. Diesem Ziel ist das Modellvorhaben verpflichtet.“
Das eGovernment-Gesetz des Bundes ist am 1. August 2013 in Kraft getreten und gilt für Kommunen, soweit sie Bundesrecht ausführen. Die Mindestanforderungen des Gesetzes, zum Beispiel ein elektronischer Zugang zur Verwaltung oder die elektronischen Bezahlmöglichkeiten, werden von den meisten Kommunen durch ein eMail-Postfach oder die elektronisch zugängliche Bankverbindung bereits erfüllt. Das eGovernment-Gesetz ermöglicht aber vor allem effizientere Verfahren.
Interessierte Kommunen können sich unter Nutzung des dem Teilnahmeaufruf beigefügten Bewerbungsbogens bis zum 30. November unter dieser eMail-Adresse bewerben.
Im Internet sind der Aufruf zur Teilnahme und die Bewerbungsunterlagen erhältlich.
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