Interview Appell an die Fachbehörde
Der Normenkontrollrat hat sich zu einem wesentlichen Element der Verwaltungsmodernisierung entwickelt.
Anbieter zum Thema

Dr. Joahnnes Ludewig, Vorsitzender des Normenkontrollrates, erläutert die Aufgaben des Normenkontrollrates und die Folgen für den Bürokratieabbau in Deutschland.
eGovernment Computing: Herr Dr. Ludewig, seit August 2006 sitzen Sie dem Normenkontrollrat (NKR) vor. In den vergangenen sechs Jahren konnte im Bürokratieabbau viel bewegt werden. Dennoch die Frage: Wenn Sie die Zeit zurückdrehen könnten, was würden Sie in einem zweiten Anlauf anders machen?
Ludewig: Mit Einrichtung des Nationalen Normenkontrollrats und Einsetzung eines Beauftragten für Bürokratieabbau im Bundeskanzleramt wurde von Beginn an deutlich, dass es die Bundesregierung Ernst meint mit dem Abbau bürokratischer Hemmnisse. Sie hat ein ambitioniertes Abbauziel von 25 Prozent festgelegt und mit dem Standardkosten-Modell eine methodische Basis vorgegeben. Inzwischen konnte die Bürokratiebelastungen der Wirtschaft um circa 11,5 Milliarden Euro gesenkt werden – also um etwa 23 Prozent. Dieser Erfolg der Bundesregierung kann sich sehen lassen, auch wenn die letzten 2 Prozent noch zu erreichen sind.
Im vergangenen Jahr wurde das Mandat des NKR erheblich erweitert. Der Rat prüft nun die Gesamtkosten neuer Regelungsvorhaben, den sogenannten Erfüllungsaufwand. Damit spielen auch die Folgekosten für die Öffentliche Verwaltung sowie die mit dem Gesetzesvorhaben verbundenen Belastungen für die Bürger eine zentrale Rolle.
Verbesserungspotenzial sehe ich im Bereich der Kommunikation. Aufgaben, Ziele und die damit verbundenen Chancen zum Abbau von Bürokratie für Bürger, Verwaltung und Wirtschaft sollten noch besser erklärt werden. Neben den Bundesministerien sind auch Länder und Kommunen aufgerufen, sich für den Bürokratieabbau stärker zu engagieren.
eGovernment Computing: Das derzeit diskutierte eGovernment-Gesetz fordert nicht nur die Nutzung von nPA und De-Mail, es soll generell die elektronische Kommunikation mit der Verwaltung ermöglichen. Wo sehen Sie hier die größten Potenziale für den Bürokratieabbau?
Ludewig: Das eGovernment-Gesetz ist ein Gesamtpaket und wird seine Wirkung auch nur als solches voll enfalten können. Dazu gehört zunächst die Beseitigung rechtlicher Hindernisse, die heute elektronische Verfahren blockieren oder teuer und unattraktiv machen. Von zentraler Bedeutung ist dabei die Einführung von zwei weiteren Alternativen zur Ersetzung der Schriftform in elektronischen Verfahren.
Dieses Potenzial kann allerdings nur dann aktiviert werden, wenn die Verwaltung ihre IT-Infrastrukten anpasst und Verwaltungsverfahren optimiert. Dazu enthält das eGovernment-Gesetz eine umfassende Selbstverpflichtung der Bundesregierung, etwa für die Einführung der eAkte.
Aufseiten der Verwaltung führt die Umsetzung des Gesetzes im Ergebnis zu jährlichen Einsparungen von rund 930 Millionen Euro. Bürger sowie Unternehmen können um 244 Millionen Euro pro Jahr entlastet werden. Das eGovernment-Gesetz würde also sowohl Bürger und Unternehmen wie auch die Verwaltung spürbar entlasten.
eGovernment Computing: Der NKR unterstützt die Bundesregierung bei den Maßnahmen zum Bürokratieabbau und zur besseren Rechtsetzung einschließlich der Stellungnahme zu Vorlagen vor einer Kabinettbefassung. Wenn Sie sich direkt an die Behörden wenden müssten, was wäre Ihre zentrale Empfehlung für die Fachbehörde zum weiteren Bürokratieabbau?
Ludewig: Der Nationale Normenkontrollrat hat in den vergangenen Jahren im Rahmen von Projekten Verwaltungsprozesse daraufhin untersucht, wie sie einfacher und schneller organisiert werden können. Ergebnis war, dass neben den gesetzlichen Rahmenbedingungen auch die Vollzugsbehörden vor Ort erheblichen Einfluss auf die Belastungen der Bürger haben können. Sind zum Beispiel Formulare ungeschickt formuliert, werden sie von den Antragstellern zwangsläufig nicht richtig oder nicht vollständig ausgefüllt – mit dem Ergebnis, dass sich die Bearbeitung verzögert.
Der NKR appeliert daher an die Fachbehörden, regelmäßig die Blickrichtung zu ändern und die eigenen Abläufe aus Sicht der Betroffenen zu sehen. Wenn Probleme erst einmal identifiziert sind, ist schon viel gewonnen auf dem Weg zu einer bürgerfreundlichen Verwaltung. Davon profitieren nicht nur Bürger, sondern auch die Fachbehörden selbst. Beim Bürokratieabbau verhält es sich nicht anders als in vielen anderen Lebensbereichen: Auch hier sitzen in der Regel zu viele Akteure auf den Zuschauertribünen, anstatt selbst Verantwortung auf dem Spielfeld zu übernehmen.
(ID:37750520)