Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) Anpassungsbedarf bei der ePA
Anbieter zum Thema
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) stößt nicht bei allen Beteiligten auf positive Resonanz. Der bvitg sieht Nachbesserungsbedarf beim Thema elektronische Patientenakte.

Zum Gesetzentwurf zum Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) der Bundesregierung Anfang Dezember 2018 äußerte sich unter anderem der Bundesverband Gesundheits-IT – bvitg e.V. in Bezug auf die Punkte zur elektronischen Patientenakte (ePA). Spätestens ab 1. Januar 2021 müssen die gesetzlichen Krankenkassen ihren Versicherten eine gematik-zertifizierte elektronische Patientenakte anbieten. Nach Meinung des bvitg bleiben bei dem aktuellen Gesetzentwurf jedoch Fragen zu möglichen Konstellationen im Versichertenverhältnis offen. Auch die Beschränkung, dass nur Krankenkassen eine ePA anbieten dürfen, sieht der bvitg im Rahmen eines fairen Wettbewerbs kritisch. Dies würde nicht nur bereits etablierte Lösungen verdrängen, sondern auch neue Anbieter abschrecken.
„Mit Blick auf die Patientensouveränität sollte deshalb im Gesetz sichergestellt werden, dass Versicherte frei unter den Akten wählen können. So können Versicherte ihren Anforderungen entsprechend die beste ePA-Lösung wählen. Auf Basis der gematik-Zertifizierung sollten die freien Aktenangebote mit den Angeboten der Krankenkassen in einem fairen Wettbewerb stehen. Die anfallenden Kosten der Bereitstellung einer Akte sollten von den Kassen erstattet werden“, so Sebastian Zilch, Geschäftsführer des bvitg e.V.
Der bvitg bemängelt auch, dass es keinen einheitlichen, nachvollziehbaren und transparenten Standardisierungsprozess für Healthcare-Anwendungen wie die ePA gäbe. Nationale Insellösungen verhinderten eine sektorübergreifende und grenzüberschreitende Nutzung digitaler Anwendungen, so der Verband.
Ausbau der Terminservicestellen
Ein weiterer Punkt im Gesetzentwurf der Bundesregierung ist, dass alle Versicherten einen gleichwertigen Zugang zur ambulanten ärztlichen Versorgung bekommen sollen, indem unter anderem Wartezeiten auf Arzttermine verkürzt werden sollen. Im Rahmen eines Sofortprogramms sollten demnach die Leistungen der ambulanten haus- und fachärztlichen Versorgung und der Zugang zu diesen Leistungen durch eine 24/7-Bereitschaft der bundesweit einheitlichen Telefonnummer 116117 der Terminservicestellen der Kassenärztlichen Vereinigungen verbessert werden.
Diese ist nicht nur telefonisch, sondern auch online erreichbar, und vermittelt Termine bei Haus- und Kinderärzten sowie in Akutfällen auch eine unmittelbare ärztliche Versorgung entweder in einer geöffneten Arztpraxis, in einer Portal- oder Bereitschaftsdienstpraxis oder in einer Notfallambulanz. Die Terminservicestellen sollen die gesetzlich Versicherten zudem bei der Suche nach einem Haus- oder Kinderarzt unterstützen, der sie dauerhaft versorgen kann.
:quality(80)/images.vogel.de/vogelonline/bdb/1461500/1461563/original.jpg)
Elektronische Patientenakte
„Kein Freibrief für Datenhandel“
:quality(80)/images.vogel.de/vogelonline/bdb/1506800/1506851/original.jpg)
Gebündelte Informationsdienste
Zusätzlicher Service für Patienten
(ID:45706359)