Sprachbiometrische Systeme in der modernen Verwaltung An seiner Stimme sollt ihr den Bürger erkennen
Verwaltungen sammeln und bearbeiten große Mengen von sensiblen, persönlichen Daten. Seit jeher ist es ein Anliegen der Verwaltung, die Daten nicht nur korrekt zu erfassen, zu speichern und zu bearbeiten, sondern auch ihre Authentizität sicher zu stellen. Hierzu werden verschieden Verfahren angewendet, die sich am jeweils aktuellen Stand der Technik orientieren.
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Naheliegend ist, die erfassten Daten durch individuelle Merkmale zu authentifizieren. Das bislang gängige rechtsgültige Verfahren für die Identifizierung von Personen sind Unterschriften.
Doch Unterschriften können leicht gefälscht werden. Identitätsbetrug ist eines der wichtigsten Themen in der Öffentlichkeit und betrifft nicht nur die Industrie, sondern vor allem auch Öffentliche Verwaltungen, die hochsensible Dokumente und Informationen eines Bürgers verwalten. Daher werden zunehmend biometrische Verfahren eingesetzt, man denke nur an biometrische Fotos in Ausweispapieren. Mit der zunehmenden Rechen- und Speicherkapazität von Computern werden allerdings auch biometrische Verfahren praktikabel, mit denen die Authentizität von Daten sichergestellt wird: unter anderem mit sprachbiometrischen Verfahren (Sprachbiometrie). Selbstverständlich muss auch überprüft werden, ob ein Anruf weitergeleitet wird (etwa auf ein Mobiltelefon). Dies zu überprüfen stellt heute aber technisch kein Problem mehr dar.
Die Stimme – einzigartig wie der Fingerabdruck
Der Vorteil von Sprachbiometrie ist, dass man sie per Telefon anwenden kann. Ein Beispiel: Bürger werden angerufen, weil geprüft wird, ob sie sich zu Hause befinden. Der Angerufene kann sich am Telefon mit seiner Stimme identifizieren. Für diese Identifizierung (oder besser Authentifizierung) werden individuelle Merkmale der Stimme am Telefon geprüft, nicht das Gesprochene an sich. Das heißt, mit Sprachverifizierung wird beim Telefonat die Stimme mit einem von der Person in einer Datenbank zuvor hinterlegtem Stimmprofil verglichen.
Das Stimmprofil muss also einmalig vor dem Telefonat erstellt werden. Dafür muss der Bürger eine Telefonnummer anrufen und eine von dem Sprachverifizierungssystem vorgegebene Wort- oder Zahlenfolge wiederholen. So kann nicht nur eine Behörde einen Bürger identifizieren. Wichtiger ist noch, dass der Bürger auf eine Reihe automatisierter Behördendienstleistungen zugreifen kann. Um sicherzustellen, dass bei folgenden Telefonaten nicht nur eine Stimmaufzeichnung am Telefon vorgespielt wird, sollte der Angerufene immer willkürlich von System festgelegte Zahlen- oder Wortfolgen wiederholen.
Der Anruf und die Authentifizierung eines Bürgers erfolgen komplett automatisch. Kein Mitarbeiter ist dabei involviert.
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