Interview Alles aus einer Hand

Redakteur: Manfred Klein

Schleswig-Holstein sieht die Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie als integralen Bestandteil seiner eGovernment-Initiative.

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eGovernment Computing sprach mit dem Staatssekretär Klaus Schlie über die Hintergründe.

Herr Schlie, Schleswig-Holstein hat eine ganze Reihe von Initiativen und Projekten zum eGovernment auf den Weg gebracht. Wie greifen diese ineinander und welche Ziele verfolgt das Land damit?

Schlie: Alle Aktivitäten des Landes zum eGovernment – sei es das eGovernment-Gesetz, die Entwicklung der eGovernment-Infrastruktur 2.0 oder auch der Aufbau eines kooperativen Prozessregisters – sind Ausdruck der eGovernment-Strategie des Landes Schleswig-Holstein. Kern dieser Strategie sind drei Leitlinien:

  • Wir schaffen eine technische und prozessuale Standardisierung. Denn die Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie erfordert die Vernetzung der Prozess- und IT-Strukturen der verschiedenen Träger der Öffentlichen Verwaltung. Nur wenn diese Strukturen standardisiert werden, ist effizientes, medienbruchfreies und verwaltungsträgerübergreifendes eGovernment möglich.
  • Wir wollen Innovationen durch Kooperation erreichen. Für eGovernment sind Prozess- und Produkt-innovationen erforderlich. Durch Kooperationen zwischen Öffentlicher Verwaltung, Wirtschaft und Wissenschaft beschleunigen wir diese Innovationsprozesse, weil das Know-how der verschiedenen Akteure gebündelt wird. Kooperationen unterstützen darüber hinaus eine Arbeitsteilung in eGovernment-Projekten, den Wissenstransfer, den Einsatz von Best-Practice-Lösungen sowie die Vermarktung von eGovernment-Lösungen.?
  • as Land übernimmt die Infrastrukturverantwortung. Das bedeutet: Das Land Schleswig-Holstein hat die Verantwortung für den Auf- und Ausbau leistungsfähiger Infrastrukturen, um erfolgreiches eGovernment betreiben zu können. Dazu zählt aber nicht nur die IT-Infrastruktur, sondern auch die Bereitstellung einer rechtlichen und organisatorischen Infrastruktur.?

Zusätzlich werden gegenwärtig alle eGovernment-Aktivitäten des Landes durch die bis Ende 2009 notwendige Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie miteinander verzahnt. Die fristgerechte Umsetzung der Richtlinie genießt in Schleswig-Holstein oberste Priorität. Wir haben deshalb alle großen eGovernment-Vorhaben auf dieses Ziel ausgerichtet. Die Umsetzung der Richtlinie begreifen wir nicht als lästige Pflicht, sondern als bedeutenden Impuls und als Chance, eGovernment ganzheitlich in Schleswig-Holstein voranzubringen. Dies geschieht sowohl auf technischer und organisatorischer als auch auf rechtlicher Ebene.

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