Vorratsdatenspeicherung verstößt gegen Grundgesetz Alle gespeicherten Daten müssen unverzüglich gelöscht werden

Redakteur: Gerald Viola

So nicht: Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung in der aktuellen Fassung gegen das Grundgesetz verstößt. Alle bislang gespeicherten Daten müssen unverzüglich gelöscht werden, urteilten die Richter. Abschaffen muss der Gesetzgeber die Vorratsdatenspeicherung jedoch nicht.

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Allerdingst hat das Gericht massive Einschränkungen verordnet. Bis diese umgesetzt worden sind, sind die entsprechenden Texte nicht gültig, weshalb die Provider die Löschtaste drücken müssen.

Die EU-Richtlinie, auf der das Gesetz beruht, wurde vom Gericht nicht infrage gestellt, aber die Richter verlangen anspruchsvolle und normenklare Regerungen für Datenschutz, Datensicherheit, Transparenz und Zugriffsrechte. Aberfrage und Übermittlung der Daten müssten darüber hinaus dem Richtervorbehalt unterliegen.

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