Jahresbericht 2016 des Normenkontrollrats Alarmierender Rückstand bei eGovernment

Autor Manfred Klein

Der Nationale Normenkontrollrat hat heute Bundeskanzlerin Angela Merkel seinen Jahresbericht 2016 überreicht. Der Bericht enthält aktuelle Informationen zur Bürokratie- und Kostenbelastungen neuer gesetzlicher Regelungen der Bundesregierung im Berichts­zeitraum Juli 2015 bis Juli 2016. Ein Schwer­punkt des Berichts ist eGovernment.

Anbieter zum Thema

NKR fordert einen eGovernment-Pakt für Deutschland
NKR fordert einen eGovernment-Pakt für Deutschland
(Bild: © fotofabrika - Fotolia)

Zugleich ging am heutigen Tag die aktuelle Mandatszeit des Nationalen Normenkontrollrates zu Ende, der sich insgesamt seit zehn Jahren für den Abbau von Bürokratie und die Begrenzung gesetzlicher Folgekosten einsetzt hat.

Anlässlich dieses Jubiläums fand im Bundeskanzleramt eine Veranstaltung mit zahlreichen Wegbegleitern statt. Der Jahresbericht 2016 greift diesen Anlass auf und steht unter dem Motto „10 Jahre NKR – gute Bilanz bei Bürokratieabbau und Folgekostenbegrenzung – alarmierender Rückstand bei eGovernment.“

Folgekosten von Gesetzen steigen wieder

Beim Bürokratieabbau kommt der NKR zu einempositiven Urteil, obwohl in den vergangenen 12 Monaten die jährlichen Folgekosten von Gesetzen für Bürger, Wirtschaft und Verwaltung insgesamt um 453 Millionen Euro angestiegen sind. Zum Vergleich: Im vorangegangenen Berichtszeitraum waren die Folgekosten im Saldo um 685 Millionen Euro gesunken, nachdem sie in den Vorjahren kontinuierlich gestiegen waren.

Den hohe Anstieg im aktuellen Berichtszeitraum führt der NKR insbesondere auf ein Regelungsvorhaben zurück: Allein das Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende verursacht 139 Millionen Euro Folgekosten jährlich. Von dem Anstieg besonders betroffen sei wie in den vergangenen Jahren die Wirtschaft: Hier hätten sich die Folgekosten im Vergleich zur Vorperiode um 299 Millionen Euro erhöht, vor allem durch die Umsetzung von EU-Recht.

Bei den Folgekosten für die Wirtschaft sei dagegen im Gefolge der neuen ‚One in one out‘-Regel eine positive Entwicklung festzustellen. In den anderthalb Jahren seit Einführung der Regel zum 1. Januar 2015 ist das ‚Out‘, die Entlastung der Wirtschaft, um knapp 1 Milliarde Euro höher ausgefallen als das ‚In‘, also die Belastung der Wirtschaft, so der NKR.

Ausschlaggebend für die Entlastung seien insbesondere die beiden Bürokratieentlastungsgesetze (Juli 2015 und Juli 2016), die insbesondere kleine und mittlere Unternehmen von unnötigem bürokratischen Aufwand, beispielsweise bei Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten, befreit hätten.

„Der NKR-Jahresbericht 2016 zeigt: Mit der ‚One in one out‘-Regel kann der Trend der ansteigenden laufenden Kosten der Wirtschaft wirksam gebremst werden. Hierin liegt eine Chance, gesetzliche Folgekosten für die Wirtschaft nachhaltig zu begrenzen“, erklärt der Vorsitzende des Nationalen Normenkontrollrates, Dr. Johannes Ludewig.

(ID:44279116)