eGovernment-Ratgeber-Serie (Teil 8, Zentrale Budgetierung) Acht Lösungsansätze für IT-Probleme in der Öffentlichen Verwaltung (8/8)

Autor / Redakteur: Frank Zielke / Gerald Viola

Manchmal sind es nur Missverständnisse: Die Fachabteilung in der Öffentlichen Verwaltung spricht eine „andere Sprache“. Die IT-Abteilung „versteht nur Bahnhof“ – und umgekehrt. Manchmal passen Strukturen nicht zusammen, um erfolgreich eGovernment umzusetzen. Frank Zielke, Vorstand der ITSM Consulting AG, hat für eGovernment Computing acht nahezu alltägliche IT-Probleme ermittelt und zeigt Lösungsansätze auf.

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In der heutigen Ratgeberfolge geht es um „Die zentrale Budgetierung verhindert eine Steuerung des tatsächlichen IT-Bedarfs vor Ort“.

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Problemstellung: Den Behörden fehlen meist nicht nur dezentrale Entscheidungsfreiheiten für ihre IT-Ausrichtung, sondern sie sind vollends in ihren Handlungsmöglichkeiten eingeschränkt, weil die finanzielle Planungshoheit ebenso wie die IT-Struktur zentral ausgerichtet ist.

Lösungsansätze: Ebenso wie eine vollständige Zentralisierung der IT nicht den tatsächlichen Praxiserfordernissen der Behörden entspricht, können die Budget-Realitäten nicht völlig ohne Berücksichtigung lokaler Handlungsmöglich-keiten bleiben.

Denn wenn die These stimmt, dass der technische Bedarf behördenindividuell mitunter sehr verschieden sein kann und demzufolge die Entscheidungen darüber sinnvollerweise vor Ort getroffen werden sollten, wäre die lokale Bereitstellung von Budgets nur eine logische Konsequenz.

Insofern spricht vieles für die Notwendigkeit, finanzielle Mittel für IT-Investitionen und Maßnahmen teilweise in die Verantwortung der Behörden zu geben. Denn eine solche Regelung würde deren spezifische Anforderungen zielgenauer und schneller abbilden helfen, ohne dass es das Grundprinzip der zentralen Steuerung beeinträchtigt.

Konkret lässt sich eine derart kombinierte Budgetpolitik so gestalten, dass die zentral notwendigen Dienste allen beteiligten Verwaltungseinrichtungen bereitgestellt und wie bisher durch sie gemeinsam finanziert werden.

Behördenspezifische oder alternative Services hingegen könnten sich individuell aus einem angemessen umfangreichen Servicekatalog zusätzlich auswählen lassen und durch das behördenbezogene Budget bezahlt werden. Die Preise für diese ergänzenden Dienste können abhängig von ihrem Leistungsumfang und Service Level differenziert gestaltet werden.

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