Die alte Krankenversicherungskarte wird abgelöst Ab 2015: Die elektronische Gesundheitskarte wird Pflicht

Redakteur: Jürgen Sprenzinger

Was lange währt, wird gut? Bereits zum 1. Januar 2006 sollte die umstrittene elektronische Gesundheitskarte eingeführt werden – jetzt endlich löst sie die alte Krankenversicherungskarte zum 1. Januar 2015 ab. Auf diesen Stichtag einigten sich nun die Spitzenvertreter des Gesundheitswesens.

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Sehr umstritten und hart umkämpft, doch ab 1. Januar 2015 Pflicht: Die elektronische Gesundheitskarte
Sehr umstritten und hart umkämpft, doch ab 1. Januar 2015 Pflicht: Die elektronische Gesundheitskarte
(Bild: Barmer)

Die Historie

Wie man weiß, scheiterte die Umsetzung zum 1. Januar 2006. Die Gründe waren vielfältig: Im Mai 2007 beschloss der 110. Deutsche Ärztetag, dass die elektronische Gesundheitskarte in der vorliegenden Form abzulehnen sei, da man die Datensicherheit als nicht ausreichend empfand. Der 111. Ärztetag verlangte gar einen Stop der Tests, da die datenschutzrechtlichen Bedenken gegen die zentrale Speicherung der Patientendaten und -informationen beträchtlich waren.

Schließlich plante man ein alternatives Konzept, bei dem die Daten in der Hand des Patienten bleiben sollten – beispielsweise auf einem USB-Stick.

Das Fraunhofer Institut führte dann eine Untersuchung durch, die sich mit der Frage beschäftigte, ob ein USB-Stick überhaupt für eine dezentrale Speicherung von Patientendaten geeignet sei und kam zu dem Ergebnis, er ist es nicht. Schon allein die Tatsache, dass es sich bei vielen Kranken um ältere Menschen handelt, die mit der IT nicht viel oder oft gar nichts „am Hut haben“ und damit hoffnungslos überfordert wären, ist sicherlich ein triftiger Grund.

Am 14. Mai 201 beschloss der 113. Deutsche Ärztetag, das Projekt Gesundheitskarte „in der weiterverfolgten Zielsetzung endgültig aufzugeben“. Die Begründung war durchaus nicht neu: Man befürchtete die zentrale Datenspeicherung, zudem aber auch die Möglichkeit eines unbefugten Zugriffs auf sensible Patientendaten – und last but not least: die hohen Kosten des Projekts und der daraus resultierenden Konsequenzen.

Der Deutsche Ärztetag – hart wie Granit

Auch der 116. Deutsche Ärztetag im Mai 2013 bekräftigte nochmals die oft formulierte Ablehnung des Großprojektes „Elektronische Gesundheitskarte“ mit der Begründung, dass es sich in den vergangenen sieben Jahren herausgestellt hätte, dass das eGK-Projekt nicht geeignet sei, eine sichere und zeitgemäße patienten- und arztdienliche elektronische Kommunikation im Gesundheitswesen zu fördern – zudem seien die bislang investierten Gelder der medizinischen Versorgung verloren gegangen.

Manchmal geschehen noch Zeichen und Wunder ...

Jetzt – nach fast neun Jahren, scheint plötzlich ein Ruck durch das Gesundheitswesen zu gehen: Mit Zustimmung der Kassenärztlichen Vereinigungen der Ärzte und Zahnärzte sowie des Spitzenverbandes der gesetzlichen Krankenkassen wurde der 1. Januar 2015 zum Stichtag für die Einführung der elektronische Gesundheitskarte erklärt. Die Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes, Dr. Doris Pfeiffer klingt jedenfalls sehr überzeugt, wenn sie sagt: „Durch die gefundene Verständigung haben Krankenkassen, Ärzte und Zahnärzte gemeinsam einen wichtigen Schritt auf dem Weg in die Telematikinfrastruktur gemacht.“

Worin liegen nun die Vorteile der eGK?

Mit der elektronischen Gesundheitskarte will man eine bessere Vernetzung von Ärzten, Krankenkassen, Krankenhäusern und Apotheken erreichen oder gewährleisten. Dabei werden Patienten- und Behandlungsdaten digital ausgetauscht.

Dem Versicherten soll die Möglichkeit der eigenen Entscheidung geboten werden, wer die persönlichen Daten einsehen darf, wobei die ärztliche Schweigepflicht und das Recht auf die informationelle Selbstbestimmung gewahrt bleiben. Zur Sicherstellung der gespeicherten Daten wird eine 2.048-Bit-Datenverschlüsselung benutzt. Laborwerte, Befunde oder Arztbriefe bleiben dadurch ohne ausdrückliche Freigabe durch den Versicherten elektronisch geschützt. Das Lichtbild auf der Vorderseite soll zudem einem Missbrauch vorbeugen.

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